Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen des Einzelunternehmens Just-in Services mit Sitz in Oldenzaal.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen Twente Laser und einem Kunden, für die Twente Laser diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar erklärt hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit Twente Laser, für deren Ausführung Twente Laser Dritte einschalten muss.
ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
„Kunde“ bezeichnet den gewerblichen Käufer der Waren und Dienstleistungen von Twente Laser. „Schriftlich“ bezeichnet eine Aufzeichnung, die online, per E-Mail oder per Brief erfolgt.
ARTIKEL 2 – IDENTITÄT DES UNTERNEHMERS
Firmenname: Just-in Services
Geschäftsadresse: Enschedesestraat 53 7574 AA in Oldenzaal
E-Mail-Adresse: info@TwenteLaser.nl
Handelskammernummer: 70563152
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL002292596B64
ARTIKEL 3 – AUSSCHLUSS DER BEDINGUNGEN DES KUNDEN
Die vom Auftraggeber verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twente Laser zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Twente Laser und der Auftraggeber werden sich dann abstimmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Absicht der ursprünglichen Bestimmungen von Twente Laser so weit wie möglich beachtet werden. Sollten Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twente Laser bestehen, muss die Auslegung im Einklang mit dem Geist der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twente Laser erfolgen. Sollte zwischen den Parteien eine Situation entstehen, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twente Laser abgedeckt ist, muss diese Situation im Einklang mit dem Geist der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twente Laser beurteilt werden.
ARTIKEL 4. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Twente Laser kommt nicht allein durch die Erteilung einer Bestellung durch den Auftraggeber als Reaktion auf ein Angebot von Twente Laser zustande, sondern erst, wenn Twente Laser die Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt („Auftragsbestätigung“). Angebote von Twente Laser sind daher unverbindlich, d. h., sie müssen vom Auftraggeber nur angenommen werden, um einen Vertrag zustande zu bringen.
ARTIKEL 5 – STORNIERUNG
Möchte der Auftraggeber den mit Twente Laser geschlossenen Vertrag kündigen, muss er dies Twente Laser schriftlich mitteilen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Twente Laser die Kündigung schriftlich bestätigt hat. Nach Erteilung des Druckauftrags durch Twente Laser ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
Nach einer Stornierung stellt Twente Laser dem Auftraggeber stets mindestens 100 € für die Kosten in Rechnung, sowie die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese mehr als 100 € betragen.
ARTIKEL 6 – LAYOUT UND SPEZIFIKATIONEN DES DRUCKWERKS UND VERANTWORTLICHKEIT
6.1 Auf schriftliche Anfrage erhält der Kunde zur Verwendung bei der Bestellung von Drucksachen kostenlos ein Papiermuster. Anhand dieses Musters kann der Kunde die Papierqualität beurteilen. Bestellt der Kunde Drucksachen ohne Anforderung eines Papiermusters, kann er keine Beanstandungen hinsichtlich der Papierqualität geltend machen.
6.2 Nach Vertragsabschluss teilt Twente Laser dem Auftraggeber schriftlich mit, dass er das gewünschte Layout des Druckmaterials an Twente Laser senden kann. Diese Übermittlung erfolgt gemäß den auf der Website von Twente Laser aufgeführten Verfahren und Spezifikationen (nachfolgend zusammenfassend: „Lieferspezifikationen“). Twente Laser ist nicht verpflichtet, eine Lieferung anzunehmen, die nicht den Lieferspezifikationen entspricht. Fehler, Abweichungen oder Störungen, die bei der (elektronischen) Übermittlung des Layouts auftreten, liegen ausschließlich im Risiko des Auftraggebers. Twente Laser übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.
6.3 Der Auftraggeber kann nach der Übermittlung der Dateien mit dem Layout eine Kontrolle durch Twente Laser durchführen lassen („Dateikontrolle“). In diesem Fall prüft Twente Laser, ob die übermittelten Dateien den drucktechnischen Anforderungen entsprechen und ob sie den Lieferspezifikationen entsprechen. Im Rahmen der „Dateikontrolle“ prüft Twente Laser nicht, ob die übermittelte Datei Ungenauigkeiten oder Fehler in Text, Grafik, Farbe usw. enthält. Wählt der Auftraggeber keine „Dateikontrolle“, ermöglicht Twente Laser dem Auftraggeber, die Datei über das „Dateikontrollsystem“ zu übermitteln und eine Druckvorschau im PDF-Format zu erstellen und zu prüfen. Der Auftrag wird erst bearbeitet, nachdem der Auftraggeber die Druckvorschau gemäß dem festgelegten Verfahren freigegeben hat.
6.4 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Farben – von Druckerzeugnissen und Layoutdateien – in seinem eigenen Ausdruck oder auf seinem Bildschirm bis zu einem gewissen Grad von der Farbe des gedruckten Werkes nach der Produktion abweichen können. Eine solche Abweichung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Mängelansprüchen. Eine objektiv festgelegte Standardfarbe gilt nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Abweichungen von bis zu 5 % sind zulässig und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Mängelansprüchen. Die Abweichung wird durch Vergleich (i) bei „Kontrolldateien“ mit der von Twente Laser erhaltenen Datei und (ii) in anderen Fällen mit der Druckvorschau im PDF-Format ermittelt. Auch bei Verwendung einer Standardfarbe ist eine Abweichung zulässig. Geringe Abweichungen in der Qualität und Grammatur des Papiers sind zulässig. Als Maßstab dienen die Toleranznormen gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verbands der Papiergroßhändler. Diese Bedingungen sind auf der Website von Twente Laser einsehbar und werden dem Auftraggeber auf Anfrage kostenlos zugesandt.
ARTIKEL 7 PREIS UND ZAHLUNG
7.1 Der vereinbarte Preis und die Zahlungsweise werden ausschließlich durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der vereinbarte Preis versteht sich frei Haus an die Lieferadresse, sofern es sich dabei um eine Adresse in den Niederlanden handelt, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
7.2 Bei vereinbarter Vorauszahlung wird die Bestellung erst nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber bearbeitet. Dennoch kann Twente Laser im Falle einer Stornierung die vor Zahlungseingang entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung hat der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. In diesem Fall kann Twente Laser Vorauszahlung oder Nachnahme verlangen, wenn Twente Laser (nachträglich) Anlass zur Befürchtung hat, dass die Zahlung auf Rechnung nicht fristgerecht erfolgen wird.
7.3 Die Kosten für elektronische Zahlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung mit einer Forderung gegenüber Twente Laser zu verrechnen.
7.4 Bei Überschreitung der in 7.2 genannten Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung sofort in Verzug. Twente Laser ist dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Twente Laser hat dann Anspruch auf Ersatz der gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ab dem Datum, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen. Twente Laser hat außerdem Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten. Diese Kosten betragen 15 % des Rechnungsbetrags, Twente Laser hat jedoch Anspruch auf einen höheren Betrag, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.
ARTIKEL 8. LIEFERUNG UND RISIKO WÄHREND DES TRANSPORTS
8.1 Die Lieferung an den Kunden innerhalb der Niederlande erfolgt werktags während der Geschäftszeiten von 8:30 bis 18:00 Uhr mit einem geeigneten Transportmittel im Auftrag von Twente Laser. Die Drucksachen werden in der üblichen Weise verpackt.
8.2 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, übernimmt Twente Laser den Transport der Waren an eine Lieferadresse innerhalb der Niederlande. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Drucksachen während des Transports liegt jedoch ab Übergabe der Waren an den Spediteur stets beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat den Spediteur im Falle von Verlust oder Beschädigung schadenersatzpflichtig zu machen. Abweichende Vereinbarungen bezüglich Transport und/oder Verpackung sind für Twente Laser nur verbindlich, wenn sie von Twente Laser schriftlich vereinbart wurden.
8.3 Die von Twente Laser angegebenen Lieferzeiten verstehen sich ab dem Zeitpunkt des Drucks der Bestellung, der im Status von Twente Laser angegeben ist. Die von Twente Laser angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte; sie stellen keine „Frist“ dar, deren Überschreitung eine Haftung von Twente Laser nach sich ziehen würde. Eine Frist gilt nur, wenn Twente Laser diese Verpflichtung schriftlich und mit dem ausdrücklichen Hinweis als Frist akzeptiert hat. Die Überschreitung der unverbindlichen Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zu Ansprüchen wegen Nichteinhaltung. Wird eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als 30 Tage überschritten, kann der Auftraggeber die Bestellung schriftlich stornieren. Ungeachtet Artikel 4 entstehen dem Auftraggeber durch die Stornierung keine Kosten.
8.4 Kann die Lieferung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, erfolgt eine kostenlose Neulieferung. Die Lieferfrist verlängert sich um die dadurch entstehende Verzögerung; auch die verlängerte Lieferfrist ist eine Ausschlussfrist. Kann die Ware nicht erneut geliefert werden, lagert Twente Laser sie bis auf Weiteres, jedoch höchstens 30 Tage, auf Kosten des Auftraggebers ein. Innerhalb dieser 30 Tage kann der Auftraggeber die Ware gegen Zahlung der Lager- und (Neu-)Lieferkosten noch erhalten. Nach Ablauf der 30 Tage kann Twente Laser die Ware auf Kosten des Auftraggebers entsorgen. Der Kaufpreis ist bei der ersten Lieferung fällig. Der Kaufpreis bleibt geschuldet, wenn Twente Laser die Ware entsorgt.
ARTIKEL 9 WAS DIE VEREINBARUNG ERFORDERT TWENTE LASER, WERBUNG
9.1 Twente Laser liefert die Druckerzeugnisse mit den in der Auftragsbestätigung angegebenen Spezifikationen und Eigenschaften unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich zulässiger Abweichungen. Twente Laser gewährleistet lediglich, dass die Druckerzeugnisse allgemein für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Twente Laser gewährleistet nicht, dass die Druckerzeugnisse für einen bestimmten Zweck geeignet sind, weder allgemein noch für einen bestimmten, vom Auftraggeber in Aussicht gestellten Zweck. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber Twente Laser über diesen bestimmten Zweck informiert hat.
9.2 Mengenabweichungen sind zulässig, wenn sie 10 % der in der Bestellung angegebenen Menge nicht überschreiten. Innerhalb dieser Toleranz wird eine Mehrmenge nicht berechnet, eine Mindermenge nicht verrechnet.
9.3 Der Auftraggeber prüft innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht. Dies gilt in jedem Fall für Menge, Aufmachung, Farbgebung und sonstige äußerlich erkennbare Aspekte. Reklamationen des Auftraggebers bezüglich der vorgenannten Punkte müssen Twente Laser innerhalb der angegebenen Frist per Einschreiben zugesandt werden. Reklamationen bezüglich anderer als der vorgenannten Aspekte müssen Twente Laser innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung per Einschreiben zugesandt werden.
Drei Monate nach der Lieferung ist keine Reklamation mehr möglich. Jede Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung der Reklamation sowie ca. 30 Exemplare der reklamierten Drucksachen enthalten. Ist zwischenzeitlich eine Rechnung eingegangen, ist auch deren Kopie beizufügen. Nach Eingang einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Reklamation wird Twente Laser die Reklamation umgehend prüfen und den Kunden kontaktieren.
9.4 Bei Überschreitung der Reklamationsfrist ist Twente Laser berechtigt, die Reklamation abzulehnen und haftet nicht für den entsprechenden Mangel.
9.5 Hält Twente Laser die Reklamation des Auftraggebers für berechtigt, so sendet der Auftraggeber die betreffenden Drucksachen auf erstes Anfordern von Twente Laser zurück. Die Transportkosten trägt dann Twente Laser. Sendet der Auftraggeber die Drucksachen unaufgefordert zurück, trägt er die Transportkosten, unabhängig davon, ob Twente Laser die Reklamation für berechtigt hält oder nicht.
9.6 Der Auftraggeber kann keine Reklamationen hinsichtlich der Drucksachen geltend machen, wenn die Drucksachen vom Auftraggeber normal verwendet werden oder eine unsachgemäße Lagerung oder Verwendung vorliegt.
9.7 Hat der Auftraggeber eine berechtigte Reklamation des Druckmaterials, ist Twente Laser verpflichtet, aber auch berechtigt, den Mangel zu beheben, das Druckmaterial neu zu liefern oder das Fehlende nachzuliefern. Diese (Neu-)Lieferung erfolgt zügig. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Ist eine Neulieferung für Twente Laser unzumutbar, kann Twente Laser die Bestellung stornieren und den Kaufpreis gutschreiben.
ARTIKEL 10 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON TWENTE LASER
10.1 Die Haftung von Twente Laser im Zusammenhang mit der Lieferung von Drucksachen an den Auftraggeber – sowohl die vertragliche als auch die gesetzliche Haftung – ist wie nachstehend angegeben beschränkt.
10.2 Im Falle einer zurechenbaren Vertragsverletzung im Sinne von 8.7 ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder zu kündigen. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine (weiteren) Ansprüche gegenüber Twente Laser zu.
10.3 Twente Laser haftet niemals für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen. Zu indirekten Schäden oder Folgeschäden zählen unter anderem: Rufschädigung, Verlust von Goodwill, Umsatz-/Gewinnverlust und Gebäudeschäden. Die Haftung von Twente Laser ist stets auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer) der Bestellung beschränkt, bei der der Haftungsanspruch des Auftraggebers oder Dritten entsteht. Betrifft der Haftungsanspruch (Ursache) eine Teillieferung, so bestimmt sich der maximale Haftungsbetrag nach dem Wert dieses Teils der Bestellung.
10.4 Die Haftungsbeschränkung erlischt im Falle von Vorsatz oder an Vorsatz grenzender grober Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung von Twente Laser, nicht jedoch im Falle von Vorsatz oder an Vorsatz grenzender grober Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten von Twente Laser.
10.5 Twente Laser haftet nicht für Aspekte der Lieferung, für die der Auftraggeber die Verantwortung trägt oder das Risiko trägt. Dies umfasst insbesondere das vom Auftraggeber genehmigte Layout gemäß 5.3. Twente Laser haftet auch nicht für Aspekte, die innerhalb der an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten zulässigen Abweichungen liegen.
10.6 Der Auftraggeber stellt Twente Laser von jeglicher Haftung frei, wenn ein Dritter Twente Laser im Zusammenhang mit geliefertem Druckmaterial haftbar macht und der betreffende Mangel im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Twente Laser nicht in der Verantwortung oder auf dem Risiko von Twente Laser, sondern beim Auftraggeber liegt. Dies kann auch die Überschreitung einer Haftungsgrenze beinhalten.
ARTIKEL 11 – EIGENTUMSVORBEHALT
Twente Laser behält sich das Eigentum an gelieferten Drucksachen vor, bis der Auftraggeber sämtliche Verpflichtungen gegenüber Twente Laser aus der Lieferung der Drucksachen oder aus damit verbundenen oder künftigen Geschäften erfüllt hat. Der Auftraggeber darf die Drucksachen, deren Eigentumsrecht Twente Laser vorbehält, im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Gegenstände zu veräußern oder Sicherungsrechte an Dritte zu übertragen.
ARTIKEL 12 – VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER
Der Auftraggeber garantiert Twente Laser, dass das von ihm festgelegte Layout der Drucksachen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte Dritter, verletzt. Der Auftraggeber ersetzt Twente Laser alle Schäden und Verluste, die Twente Laser dadurch entstehen, dass die von Twente Laser erstellten Drucksachen Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Twente Laser von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Twente Laser behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Vertragserfüllung Kopien des Layouts anzufertigen und aufzubewahren.
ARTIKEL 13 – HÖHERE GEWALT
Die Parteien haften nicht für Leistungsausfälle im Falle höherer Gewalt. Als höhere Gewalt seitens Twente Laser gelten in jedem Fall: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten aller Art, Blockaden, Boykotte, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffknappheit, Behinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote sowie Hindernisse aufgrund von Maßnahmen, Gesetzen oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler Regierungsbehörden. Höhere Gewalt seitens Twente Laser liegt, soweit anwendbar, auch dann vor, wenn die vorgenannten Umstände bei Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten von Twente Laser eintreten.
ARTIKEL 14 – ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
Für den Vertrag gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten werden zur Entscheidung vorgelegt